Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/09/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/09/0068 E 25. Oktober 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Bei einer faktischen Betriebsschließung können jedenfalls auch amtliche Siegel angebracht werden vergleiche VwGH 24.4.2018, Ra 2017/17/0924). Insofern ist die Verwendung von Amtssiegeln bezüglich faktischer Betriebsschließungen VOR Erlassung eines Betriebsschließungsbescheides von Paragraph 56 a, GSpG 1989 gedeckt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090138.L01