Verwaltungsgerichtshof
24.01.2019
Ra 2018/09/0137
Trennbare Absprüche liegen auch dann vor, wenn die Spruchpunkte eines (vom VwG etwa bestätigten) erstinstanzlichen Bescheids als trennbar anzusehen sind vergleiche VwGH 19.2.2018, Ra 2015/12/0008).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090137.L01