Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/09/0110

Rechtssatz

Einem Denkmal muss kein "Alleinstellungscharakter" im Sinne einer Einzigartigkeit zukommen. Dies ist nicht Voraussetzung für die Schutzwürdigkeit vergleiche VwGH 28.6.2017, Ra 2016/09/0091).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090110.L07