Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ra 2018/09/0080
Die in Paragraph 5, BAK-G 2009 normierte Meldepflicht richtet sich nicht an "einen Beamten einer Sicherheitsbehörde", sondern an die "Sicherheitsbehörden oder -dienststellen" und daher an deren Leiter.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090080.L03