Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/08/0007

Rechtssatz

Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen vergleiche idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080007.L03