Verwaltungsgerichtshof
19.04.2018
Ra 2018/08/0007
Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen vergleiche idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080007.L03