Verwaltungsgerichtshof
25.06.2020
Ra 2018/07/0457
In einem Verfahren zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags sind entsprechende Tatsachenfeststellungen zu konkret in Frage kommenden Bewilligungstatbeständen zu treffen, die die Beurteilung ermöglichen, ob eine bewilligungspflichtige Anlage oder Maßnahme vorliegt vergleiche VwGH 28.3.1996, 95/07/0171).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070457.L01