Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/07/0457

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags sind entsprechende Tatsachenfeststellungen zu konkret in Frage kommenden Bewilligungstatbeständen zu treffen, die die Beurteilung ermöglichen, ob eine bewilligungspflichtige Anlage oder Maßnahme vorliegt vergleiche VwGH 28.3.1996, 95/07/0171).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070457.L01