Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/07/0447

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/07/0448

Ra 2018/07/0449

Ra 2018/07/0450

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0175 E 28. April 2016 RS 4 (hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen mehrerer selbstständiger Anträge steht der Annahme eines einheitlichen Vorhabens iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 nicht hindernd entgegen vergleiche E 29. März 2006, 2004/04/0129, VwSlg 16881 A/2006). Die Frage, ob der von Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 geforderte sachliche Zusammenhang vorliegt, kann nicht allgemein, sondern nur individuell von Fall zu Fall beurteilt werden, weswegen auch stets auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070447.L04