Verwaltungsgerichtshof
02.04.2021
Ra 2018/07/0358
Die auf Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 gestützte Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes setzt voraus, dass dieses Recht bereits ausgeübt wurde vergleiche VwGH 24.4.2003, 2001/07/0181).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018070358.L01