Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/06/0240

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EGMR ist es zulässig, aus dem Schweigen des Beschuldigten im Rahmen der Beweiswürdigung - angesichts einer im Übrigen belastenden Beweislage - für den Beschuldigten nachteilige Schlüsse zu ziehen vergleiche EGMR 8.2.1996, 18731/91, Murray, und VfGH 22.9.2011, B 1369/10).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018060240.L03