Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/06/0067

Rechtssatz

Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060067.L01