Verwaltungsgerichtshof
01.08.2018
Ra 2018/06/0067
Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre vergleiche etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060067.L01