Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/06/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/11/0077 E 20. September 2018 RS 6

(hier: nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Eindeutige Hinweise etwa, dass ein Sachverständiger seine vorgefasste Meinung nicht nach Maßgabe der Verfahrensergebnisse zu ändern bereit ist, können seine Unbefangenheit in Zweifel ziehen. Jeder Vorwurf der Befangenheit hat allerdings konkrete Umstände aufzuzeigen, welche die Objektivität des Sachverständigen in Frage stellen oder zumindest den Anschein erwecken können, dass eine parteiische Entscheidung möglich ist vergleiche VwGH 24.3.2015, 2012/03/0076, VwGH Ra 2017/03/0016).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060020.L02