Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/05/0058 E 29. September 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Weder die Tatsache, dass die Baubehörde nach Errichtung des Gebäudes Anfang der 1960er Jahre keinen baupolizeilichen Auftrag erlassen hat, noch der Umstand, dass auf den umliegenden Grundstücken Gebäude errichtet wurden, für die gleichfalls keine Baubewilligungen vorliegen, vermögen die Konsensmäßigkeit des Gebäudes zu begründen (Hinweis E vom 26. April 1988, 87/05/0199).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/05/0265

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050264.L02