Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0293 B 17. Dezember 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Spruches dürfen nicht überspannt werden und es genügt, wenn sich aus der Einbeziehung der Begründung in die Auslegung des Spruches der Inhalt der Entscheidung mit ausreichender Deutlichkeit ergibt vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0018 bis 0020, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050195.L01