Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/07/0135 E 3. Oktober 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Der Spruch einer Entscheidung ist im Zusammenhang mit dessen Begründung zu verstehen, wenn wegen der Unklarheit des Spruches an seinem Inhalt Zweifel bestehen vergleiche VwGH 20.10.2015, Ra 2015/09/0039). Die Begründung einer Entscheidung kann daher zur Auslegung eines Spruches einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, dessen Inhalt für sich allein betrachtet Zweifel offen lässt, herangezogen werden vergleiche VwGH 14.3.2018, Ra 2017/17/0722).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050195.L00