Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/17/0041 E 16. Dezember 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Ein vermuteter Konsens kann auch nicht allein deshalb angenommen werden, weil ein Einschreiten der Behörden wegen Konsenslosigkeit bisher nicht erfolgte vergleiche VwGH vom 31. Mai 1994, 92/05/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050162.L02