Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0059

Rechtssatz

Die Frage, ob die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen zu Recht erfolgte oder nicht, ist ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften zu behandeln, wobei auch die Relevanz einer Verletzung der Verfahrensvorschriften für den Verfahrensausgang in der Hauptsache dargelegt werden muss vergleiche etwa VwGH 21.1.2016, Ra 2015/12/0048, mwN).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2018/05/0060 E 25.09.2019

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050059.L08