Verwaltungsgerichtshof
22.01.2019
Ro 2018/05/0001
GRS wie 2013/05/0129 E 24. Februar 2015 RS 1
Im Zusammenhang mit der Gewährung einer Ausnahme gemäß Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO liegt eine Verletzung von Nachbarrechten nur dann vor, wenn eine solche Ausnahme gewährt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2013/05/0168, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2018/05/0002
Ro 2018/05/0004
Ro 2018/05/0003
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018050001.J03