Verwaltungsgerichtshof
25.01.2021
Ra 2018/04/0179
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/04/0111
Ra 2019/04/0112
Bei der Untersuchung kumulativer Auswirkungen im Rahmen der nach Paragraph 10, Absatz 3, NÖ NSchG durchzuführenden Naturverträglichkeitsprüfung ist die Entstehung von Kumulationseffekten des gegenständlichen Projekts stets im Zusammenwirken mit der Gesamtheit aller in Betracht zu ziehenden anderen Pläne oder Projekte zu erforschen vergleiche zu alldem VwGH 21.6.2017, Ra 2017/03/0016, 0036, Rn. 25 und 29, unter Bezugnahme auf näher dargelegte Rechtsprechung des EuGH). Wesentlich ist dabei letztlich das Gutachten des naturschutzfachlichen Sachverständigen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L10