Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0179

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/04/0111

Ra 2019/04/0112

Rechtssatz

Bei der Untersuchung kumulativer Auswirkungen im Rahmen der nach Paragraph 10, Absatz 3, NÖ NSchG durchzuführenden Naturverträglichkeitsprüfung ist die Entstehung von Kumulationseffekten des gegenständlichen Projekts stets im Zusammenwirken mit der Gesamtheit aller in Betracht zu ziehenden anderen Pläne oder Projekte zu erforschen vergleiche zu alldem VwGH 21.6.2017, Ra 2017/03/0016, 0036, Rn. 25 und 29, unter Bezugnahme auf näher dargelegte Rechtsprechung des EuGH). Wesentlich ist dabei letztlich das Gutachten des naturschutzfachlichen Sachverständigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L10