Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0179

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/04/0111

Ra 2019/04/0112

Rechtssatz

Die in der UVE enthaltenen Daten, allenfalls ergänzt durch erforderliche zusätzliche Erhebungen während des UVP-Verfahrens, sind grundsätzlich dann ausreichend, wenn eine Beurteilung des Projekts auf seine Umweltverträglichkeit möglich ist vergleiche VwGH 15.10.2020, Ro 2019/04/0021, Rn. 389).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L05