Verwaltungsgerichtshof
25.01.2021
Ra 2018/04/0179
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/04/0111
Ra 2019/04/0112
Die in der UVE enthaltenen Daten, allenfalls ergänzt durch erforderliche zusätzliche Erhebungen während des UVP-Verfahrens, sind grundsätzlich dann ausreichend, wenn eine Beurteilung des Projekts auf seine Umweltverträglichkeit möglich ist vergleiche VwGH 15.10.2020, Ro 2019/04/0021, Rn. 389).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L05