Verwaltungsgerichtshof
25.01.2021
Ra 2018/04/0179
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/04/0111
Ra 2019/04/0112
Der bloße Hinweis auf die mangelnde Schlüssigkeit der Argumentation der Projektgegner zum Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllt nicht das Erfordernis einer nachvollziehbaren Würdigung der Beweismittel vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0189, Rn. 38).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L11