Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0179

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/04/0111

Ra 2019/04/0112

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf die mangelnde Schlüssigkeit der Argumentation der Projektgegner zum Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllt nicht das Erfordernis einer nachvollziehbaren Würdigung der Beweismittel vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0189, Rn. 38).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L11