Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0166

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2018/04/0163 B 04.10.2021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/15/0059 B 18. Dezember 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter einer Vorfrage im Sinne der Paragraphen 38 und 69 Absatz eins, Ziffer 3, AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040166.L01