Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0134

Rechtssatz

Bei der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040134.L06