Verwaltungsgerichtshof
22.03.2019
Ra 2018/04/0089
Sicherheitspolizeiliche Bedenken sind nicht davon abhängig, dass es zu gerichtlichen Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist vergleiche VwGH 29.4.2014, 2013/04/0042, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040089.L06