Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0089

Rechtssatz

Sicherheitspolizeiliche Bedenken sind nicht davon abhängig, dass es zu gerichtlichen Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist vergleiche VwGH 29.4.2014, 2013/04/0042, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040089.L06