Verwaltungsgerichtshof
12.04.2018
Ra 2018/04/0086
Die Beurteilung durch die Baubehörde ist getrennt von der gewerberechtlichen Beurteilung der Betriebsanlage zu sehen vergleiche idS VwGH 12.9.2016, Ra 2016/04/0062, mwN, wonach der Umstand, dass eine Betriebsanlage nach den Bestimmungen der GewO 1994 genehmigt worden sei, noch nicht bedinge, dass sie auch nach baurechtlichen Bestimmungen zulässig sein müsse).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018040086.L03