Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0086

Rechtssatz

Die Beurteilung durch die Baubehörde ist getrennt von der gewerberechtlichen Beurteilung der Betriebsanlage zu sehen vergleiche idS VwGH 12.9.2016, Ra 2016/04/0062, mwN, wonach der Umstand, dass eine Betriebsanlage nach den Bestimmungen der GewO 1994 genehmigt worden sei, noch nicht bedinge, dass sie auch nach baurechtlichen Bestimmungen zulässig sein müsse).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018040086.L03