Verwaltungsgerichtshof
19.12.2018
Ra 2018/03/0132
Für die Erteilung eines Waffenpasses ist entgegen der Revision nicht die Bestimmung über die Notwehr in Paragraph 3, StGB, sondern die Rechtslage nach dem WaffG 1996 maßgebend.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030132.L02