Verwaltungsgerichtshof
30.01.2019
Ra 2018/03/0131
GRS wie Ra 2017/20/0282 B 25. September 2017 RS 2
Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030131.L05