Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0108

Rechtssatz

Wenn sich die Bestimmungen über die Verjährung auch nicht ohne Weiteres auf das öffentliche Recht übertragen lassen, kann dann, wenn in Vorschriften des öffentlichen Rechts Verjährungsbestimmungen ausdrücklich enthalten sind, unter Bedachtnahme auf Paragraph 7, ABGB doch ergänzend auf die Verjährungsvorschriften des ABGB zurückgegriffen werden vergleiche nur etwa VwGH 24.10.2017, Ra 2017/10/0143, mwN.).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030108.L22