Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0107

Rechtssatz

Aus der Entscheidung des OGH vom 17.11.1987, 4 Ob 592/87, ergibt sich, dass ein Lohnfuhrvertrag jedenfalls dann nicht anzunehmen ist, wenn vertraglich zwar eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung begründet wird, ein bemanntes Fahrzeug zur beliebigen Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030107.L05