Verwaltungsgerichtshof
08.04.2019
Ra 2018/03/0107
Aus der Entscheidung des OGH vom 17.11.1987, 4 Ob 592/87, ergibt sich, dass ein Lohnfuhrvertrag jedenfalls dann nicht anzunehmen ist, wenn vertraglich zwar eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung begründet wird, ein bemanntes Fahrzeug zur beliebigen Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030107.L05