Verwaltungsgerichtshof
19.12.2018
Ra 2018/03/0098
Die Bedeutung der durch Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer eins, EisbKrV 2012 in Verbindung mit Paragraph 162, Absatz 3, EisenbahnG 1957 strafrechtlich geschützten Rechtsgüter ist hoch. Daran ändert auch nichts, wenn an einer Kreuzung zusätzlich zum Rotlicht auch ein Absenken der Schranken stattfindet, wird durch diese doppelte Sicherung der Eisenbahnkreuzung doch lediglich die Wichtigkeit der geschützten Rechtsgüter unterstrichen.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030098.L03