Verwaltungsgerichtshof
04.09.2018
Ra 2018/03/0073
Wegen des Inkrafttretens der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 2009, wird die Anzahl potentieller eisenbahnrechtlicher Bauprojekte, bei denen ohne Bedachtnahme auf diese Verordnung die Genehmigungsfreiheit des Bauvorhabens zu beurteilen wäre, wohl verschwindend klein sein, weshalb nicht wahrscheinlich ist, dass noch über eine nennenswerte Anzahl vergleichbarer Fälle zu entscheiden sein wird; deshalb ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen vergleiche VwGH 24.6.2016, Ra 2016/02/0123).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030073.L04