Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0057 B 21. Juni 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffen besteht insbesondere gegenüber einer im gleichen Haushalt lebenden Person. Der Inhaber eines Waffenpasses (oder einer Waffenbesitzkarte) erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung gegenüber Personen im privaten Nahebereich nicht, wenn diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang haben. Daher erfordert die sorgfältige Verwahrung im Sinn des Gesetzes grundsätzlich auch gegenüber einer im selben Haushalt lebenden Person, die Waffe versperrt zu verwahren, wobei in Bezug auf Personen im privaten Nahebereich des Berechtigten die Anlegung eines überspitzten Maßstabes für die erforderliche Sicherung der Waffe gegenüber einen möglichen Zugriff aber nicht in Betracht kommt vergleiche idZ VwGH vom 17. Dezember 2014, Ra 2014/03/0038).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030046.L02