Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0022

Rechtssatz

Das VwG und zuvor die Verwaltungsbehörde haben die für eine Erlassung eines Waffenverbots nach dem WaffG 1996 vorgegebenen Kriterien eigenständig zu beurteilen, was freilich ein mangelfreies Ermittlungsverfahren verlangt und damit eine vollständige Beweiserhebung voraussetzt (VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030022.L09