Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0022

Rechtssatz

Ein Waffenbenützer verwendet eine Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, dass sich Personen durch die Abgabe von einem Schuss im Wohngebiet bedroht fühlen vergleiche dazu VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0085).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030022.L02.1