Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0022

Rechtssatz

Mit einer Schussabgabe in der Nähe eines Wohnhauses ist immer die Gefahr gegeben, dass unbeteiligte Personen (oder auch Tiere) in das Schussfeld geraten können vergleiche VwGH 24.5.2016, Ra 2016/03/0054, mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030022.L02