Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0018

Rechtssatz

Die belangten Behörden werden in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten von approbationsbefugten Organwaltern vertreten. Das Wesen der prozessualen Vertretung besteht darin, dass der Vertreter für die und im Namen der Partei mit der Wirkung handelt, als würde sie selbst den Verfahrensakt setzen oder entgegennehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/03/0020

Ra 2018/03/0019

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030018.L07