Verwaltungsgerichtshof
29.05.2018
Ra 2018/03/0018
Die belangten Behörden werden in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten von approbationsbefugten Organwaltern vertreten. Das Wesen der prozessualen Vertretung besteht darin, dass der Vertreter für die und im Namen der Partei mit der Wirkung handelt, als würde sie selbst den Verfahrensakt setzen oder entgegennehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/03/0020
Ra 2018/03/0019
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030018.L07