Verwaltungsgerichtshof
05.09.2018
Ro 2018/03/0017
Im Zusammenhang mit Paragraph 102, Absatz 3, EisbKrV 2012 kommt eine Anpassung der bestehenden Anlage überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Bestandanlage fahrtbedingt angeschaltet wird vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0037).
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030017.J01