Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2018

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0017

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit Paragraph 102, Absatz 3, EisbKrV 2012 kommt eine Anpassung der bestehenden Anlage überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Bestandanlage fahrtbedingt angeschaltet wird vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030017.J01