Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0198

Rechtssatz

Allein aus dem Umstand, dass sich der Revisionswerber zur Aufforderung des VwG, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob er eine fortgesetzte mündliche Verhandlung beantragt, nicht konkret geäußert hat, kann nicht auf einen ausdrücklichen Verzicht nach Paragraph 44, Absatz 5, VwGVG 2014 geschlossen werden vergleiche VwGH 30.8.2018, Ra 2017/17/0724).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020198.L06