Verwaltungsgerichtshof
09.05.2019
Ra 2018/02/0187
Ob gemäß Paragraph 84, Absatz 3, StVO 1960 eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und hat dies die Behörde - somit auch das VwG - vor der Erteilung der Bewilligung, erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen, zu beurteilen vergleiche VwGH 19.9.1990, 89/03/0169).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020187.L00