Verwaltungsgerichtshof
15.04.2019
Ra 2018/02/0076
Die Entscheidung, welche Überprüfungen eines Kraftfahrzeuges dem Lenker vor dessen Inbetriebnahme gemäß Paragraph 102, Absatz eins, KFG 1967 zumutbar sind, ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Abwägung.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020076.L02