Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0286 B 12. Dezember 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen ist, betrifft nur den Einzelfall und stellt als solche keine grundsätzliche Rechtsfrage dar (Hinweis VwGH 5.4.2016, Ra 2016/02/0056).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/02/0075

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018020074.L02