Verwaltungsgerichtshof
06.03.2018
Ra 2018/02/0074
Im Rahmen der freien Beweiswürdigung obliegt es dem VwG, welche Beweisergebnisse es für die Feststellungen heranzieht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/02/0075
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018020074.L01