Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0066

Rechtssatz

Das Aufstellen oder der Betrieb von Wettterminals ist zweifellos eine Tätigkeit im Rahmen der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkunden vergleiche VwGH 20.10.2017, Ra 2017/02/0078).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/02/0067