Verwaltungsgerichtshof
21.03.2018
Ra 2018/02/0063
GRS wie Ra 2017/20/0282 B 25. September 2017 RS 2
Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018020063.L01