Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0003

Rechtssatz

Durch die Änderung der Rechts- und Sachlage kann ein zum Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidriger Bescheid rechtmäßig werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020003.L05