Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0486

Rechtssatz

Bei der Frage, ob es sich bei der von der Behörde herangezogenen Liste um eine Abschrift eines ausländischen (türkischen) Wählerverzeichnisses handelt, handelt es sich nach der Rechtsprechung des VwGH um eine Frage der Beweiswürdigung vergleiche VwGH 25.9.2018, Ra 2018/01/0364).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2018/01/0485 B 28. Januar 2019

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010486.L01