Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0437

Rechtssatz

Stützt sich das angefochtene Erkenntnis des VwG tragend auf eine fehlende Glaubhaftmachung der behaupteten Verfolgung insbesonders der behaupteten Fluchtgründe, sind für die Entscheidung über die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, AsylG 2005 darüber hinausgehende Feststellungen zu sonstigen Gründen für das Verlassen des Heimatstaates rechtlich nicht erforderlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010437.L02