Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0204

Rechtssatz

Paragraph 34, AsylG 2005 enthält sowohl verfahrensrechtliche als auch materiellrechtliche Anordnungen. Der VwGH ist in seiner Rechtsprechung bislang nicht davon ausgegangen, dass in bestimmten Konstellationen bloß die für die Verfahrensführung maßgeblichen Bestimmungen des Familienverfahrens anzuwenden wären, nicht aber auch die auf die Stellung als Familienangehöriger Bezug nehmenden (und sich systematisch an derselben Stelle findenden) materiellrechtlichen Bestimmungen vergleiche VwGH 24.10.2018, Ra 2018/14/0040 bis 0044, Rn. 29, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010204.L01