Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0159

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Vorabentscheidungsantrag:

Ra 2018/01/0159 B 13.02.2020

Rechtssatz

Das Vorliegen des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 war zum Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Entscheidung zu beurteilen vergleiche zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Entscheidung etwa VwGH 13.2.2020, Ra 2018/01/0159 [EU 2020/0001], Rn. 32, mwN). (hier: Abweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen und das Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgewiesen wurde)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2018010159.L04