Verwaltungsgerichtshof
06.11.2018
Ra 2018/01/0106
Für die Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz reicht es aus, wenn die Hilfsbegründung des angefochtenen Erkenntnisses, es liege eine zumutbare innerstaatliche Fluchtalternative vor, das Ergebnis der Entscheidung tragen kann vergleiche VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, Rn. 9).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010106.L17