Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0106

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 18.12.2014, M'Bodj, C- 542/13) widerspricht es der Statusrichtlinie und ist es unionsrechtlich unzulässig, den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutz Drittstaatsangehörigen zuzuerkennen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck dieses internationalen Schutzes aufweisen, etwa aus familiären oder humanitären Ermessensgründen, die insbesondere auf Artikel 3, MRK gestützt sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010106.L09